Das sieht laut einem Bericht der Südwest Presse der Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrages vor, der Ende Oktober von den beiden für den SWR zuständigen Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beschlossen werden soll. Vorgesehen ist außerdem, daß alle Gruppierungen, die mindestens zwei Vertreter in den Rundfunkrat entsenden, künftig beide Geschlechter berücksichtigen müssen.
Aufgabe der Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender ist es unter anderem, die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrages zu überwachen und den Haushalt zu genehmigen. Daneben berät der Rundfunkrat den Intendanten bei der Programmplanung. (ms)
Quelle: www.jungefreiheit.de
Und über ihnen wird die Weissagung Jesaja's erfüllt, die da sagt:
"Mit den Ohren werdet ihr hören, und werdet es nicht verstehen; und mit sehenden Augen werdet ihr sehen, und werdet es nicht verstehen. Denn dieses Volkes Herz ist verstockt, und ihre Ohren hören übel, und ihre Augen schlummern, auf daß sie nicht dermaleinst mit den Augen sehen und mit den Ohren hören und mit dem Herzen verstehen und sich bekehren, daß ich ihnen hülfe."
(Johannes 9.39)
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