Zur ESM-Urteilsbegründung sagt das Bundesverfassungsgericht, dass es nicht verläßlich abschätzen könne, wie dramatisch die Konsequenzen im Falle einer Blockade des ESM wären und sieht deshalb den ESM als verfassungskonform an. Die Abgabe der grundlegenden Gesetzgebung und der Budgethoheit des nationalen Parlamentes an eine ausländische Macht ist also "verfassungskonform".
Jetzt ist es offiziell. In der Bundesrepublik ist die Grundlage allen Rechtes nicht das Grundgesetz, sondern ob die Folgen seiner Anwendung - die Erhaltung der Hoheit des deutschen Parlamentes - in den imperialistischen Kram passen.
Die Hoheit des deutschen gewählten Parlamentes wird durch Lissabon-Verträge und ESM komplett beseitigt! Und das Verfassungsgericht klatscht dazu.
Gibt es dann noch irgend etwas was gegen das Grundgesetz verstieße?
Versuchen Sie mal ein deutsches Finanzamt, Gericht oder einen Staatsanwalt zu bewegen, sich einem Mittelständler gegenüber gnädig zu zeigen, weil Arbeitsplätze von ihm abhängen. Da interessiert sich niemand für die Konsequenzen. Es gibt nur das Gesetz. Doch beim GRUND-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht - unter krampfhaften aber fadenscheinigem Winden für das Publikum - in der Konsequenz praktisch immer alles zugelassen, was die Verfassungsfeinde von Rot-Grün bis Schwarz-Gelb im Auftrag des Kapitals verzapft haben. Sozialabbau, Kriege, Lissabon oder Fiskalpakt/ESM.
Das Imperium bestimmt - Berlin führt aus - BVerfG verbrämt! ... indem es vom „...üblichen Verfahren abweicht und summarisch prüft...“ Letztendlich heißt das: Wir können die Konsequenzen des ESM nicht offenbaren, deshalb lassen wir die Entmachtung des Parlamentes zu. - Achtung kein Witz ! - aber "unter strengen Auflagen." Den Laden kann man schließen. Karlsruhe hat keinen Arsch in der Hose. Es lebe die Scheindemokratie.
Wenn es noch eines Beweises bedarf: Springer jubelt!
Wichtige Links
Sahra Wagenknecht zum heutigen Urteil
Foto: FaceBook
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Und die TAZ jubelt das die Deutschen eleminiert werden und eine Multikulti-Türken-Islamisten-Republik entsteht.