Quelle: klagemauerTV
Seite: www.klagemauer.tv
"Künftig sollen Handys ohne Ladegeräte mit Strom versorgt werden. „Der Prototyp kann sich über Funksignale von WLAN-Stationen, Handy- und TV-Antennen und weiteren Funkquellen, die uns ständig umgeben, aufladen," sagt Markku Rouvala im Wissenschafts-Magazin „Technology Review". Rouvala ist einer der Forscher, die diesen Prototyp in den letzten Jahren am Nokia-Forschungszentrum in Cambridge entwickelt haben. „Das Aufladen des Akkus über Elektrosmog reicht schon für den unbegrenzten Standby-Betrieb des Handys," erklärt Rouvala. Um die dafür benötigte Leistung von 50 Milliwatt zu erreichen, seien etwa 1.000 starke Radiosignale in der Umgebung nötig, sagen Kritiker des Projekts. Wie stark muss die Welt, in der wir leben, von Elektrosmog belastet sein, wenn man damit schon jetzt Millionen von Handys unbegrenzt im Standby-Modus betreiben kann! Die Verantwortlichen für diesen schleichenden Genozid können nur so lange Bestand haben, wie unsere Richter noch bestechlich sind."
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Die Finanzierung von Studien beeinflußt deren Ergebnis:
“Das eigentlich interessante Ergebnis von Lais Untersuchung aber ist: Rund vier von fünf Studien, die elektromagnetische Strahlung als unbedenklich einstuften, waren von der Industrie finanziert.”
“Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern kam in einer Analyse zu demselben Ergebnis wie Lai: Arbeiten, an deren Finanzierung die Industrie nicht beteiligt war, fanden zehnmal häufiger statistisch signifikante Effekte der Mobilfunkstrahlung als Untersuchungen, die im Auftrag der Industrie durchgeführt worden waren.”
Quelle: Die Wochenzeitung WOZ, 11.03.2010
http://www.woz.ch/artikel/rss/19045.html
Passende Links
- WHO weist Vieltelefonierer auf mögliches Krebsrisiko hin (Zeit-Online)
- Gefährliche Handys (Zentrum der Gesundheit)
- So gefährlich ist Handystrahlung (Gesundheitliche Aufklärung)
- Voll verstrahlt? - Wie gefährlich sind Mobilfunkmasten | heise Video
- http://www.strahlungsfrei.ch/PDFs/Flyer_Suedtirol_d.pdf
- http://www.elektrosmog-und-gesundheit.de/
- http://www.mobilfunkstudien.de/
GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.