Quelle: conrebbi
"Bei der Wahl 2013 scheint wirklich nichts mehr legal abzulaufen und wie mit den sich stellenden Problemen umgegangen wird, wirkt oft lustig."
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GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.