Kreidemalerei von Kindern ist eine Ordnungswidrigkeit
"Nach der Meldung, dass die Bodenzeichnungen aus Kreide auf dem Gebiet des künftigen B-Plans Eichplatz eine Ordnungswidrigkeit darstellen, fragte Mike Niederstraßer im Dezernat Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice nach.
Die Antwort: Ja, dem ist so, wenn sie nicht angemeldet wurde."
Hier weiterlesen: http://www.jenapolis.de/2014/03/21/kreidemalerei-von-kindern-ist-eine-ordnungswidrigkeit/
Ordnungswidrigkeit |
GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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