Posts mit dem Label Psychoterror werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Psychoterror werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 10. September 2014

Gustl Mollath - UNZENSIERT - Die Brandrede vom 06.09.2014 in Gießen!


"Auf der Veranstaltung am 06.09.2014: "Die Richter und ihre Denker" wurde von Gustl Mollath die Veranstaltung auf den Namen "DIE RICHTER und ihre HENKER" umbenannt! In dieser Rede werden die Fehler im System mit Bezug auf Justiz und Psychiatrie aber auch der Presse deutlich angesprochen! Bitte teilen!"

Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath / Hypovereinsbank
Quelle: mipram


Report Mainz 12.11.2012
"Gustl Mollath sitzt seit 2003 ( über sieben Jahre ) in der Psychatrie, weil er einen Geldwäscheskandal in Verbindung mit der Hypovereinsbank aufgedeckt hat.Das passte Politik und Justiz offensichtlich nicht. Man steckte ihn in die Psychatrie. Mehrmals gelang der Fall an die Öffentlichkeit. Wurde vor dem Bayerischen Landtag diskutiert. - Erfolglos -
Bis nun endlich ein "Papier" auftauchte, welches Gustl Mollath eindeutig entlastet.
Das komplette Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußert sich am 09.11.2012 gegenüber REPORT MAINZ zum "Fall Mollath"
REPORT MAINZ liegt ein vertraulicher Sonderrevisionsbericht der Hypovereinsbank vor. Darin heißt es, alle nachprüfbaren Aussagen Mollaths hätten sich als zutreffend herausgestellt. Diese Tatsache hat die bayerische Justizministerin Beate Merk dem Parlament und der Öffentlichkeit vorenthalten. Sie bezeichnete die Anzeigen Mollaths als abstrus und erklärte noch am 30. Oktober 2012 die Untersuchungen der HypoVereinsbank hätten Mollaths Aussagen gerade nicht bestätigt. Hat die Ministerin das Parlament und die Öffentlichkeit belogen?"



GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Sonntag, 30. März 2014

Wohlverhaltenssteuerung: Kreidemalerei von Kindern ist eine Ordnungswidrigkeit

Kreidemalerei von Kindern ist eine Ordnungswidrigkeit
"Nach der Meldung, dass die Bodenzeichnungen aus Kreide auf dem Gebiet des künftigen B-Plans Eichplatz eine Ordnungswidrigkeit darstellen, fragte Mike Niederstraßer im Dezernat Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice nach.
Die Antwort: Ja, dem ist so, wenn sie nicht angemeldet wurde."

Ordnungswidrigkeit





GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Donnerstag, 12. Dezember 2013

Psychoterror - Gustl Mollath soll ein weiteres Mal psychiatrisch begutachtet werden


Gustl Mollath - Psychiater soll abermals Schuldfähigkeit klären
"Der im Sommer aus der Psychiatrie entlassene Gustl Mollath soll ein weiteres Mal psychiatrisch begutachtet werden. Das Landgericht Regensburg will für das im Frühjahr beginnende Wiederaufnahmeverfahren Mollaths Schuldfähigkeit überprüfen."
Hier weiterlesen: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-psychiater-soll-abermals-schuldfaehigkeit-klaeren-12707750.html

*******
Ein Kommentar bei Facebook:
"Ihr werdet doch nicht glauben das sie ihren Feind frei rumlaufen lassen, da gehts um illegale Deals der Deutschen Bank,das der mann noch lebt ist fast schon ein Wunder !!!"
*******
Über Nelson Mandela wird nun Wochenlang berichtet, Gustl Mollath ist nur eine unbedeutende Meldung in den Mainstreammedien...
*******


Entdeckt bei Facebook










GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.