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Quelle: gerasafe
GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Klaus Kinski - Jesus Christus - Erlöser
- Kette des Gehorsams
- P. 1 Hypnotisierte Massen + Propaganda / Das zensierte Video von Jasinna
- P. 2 // HYPNOTISIERTE Massen + PROPAGANDA - Die Propagandamaschine in Bretten
- P.3 // Hypnotisierte Massen + MINDCONTROL // Jasinna
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