"Die Augsburger Allgemeine hat Recht bekommen. Die Beschlagnahme der Daten eines kritischen Online-Nutzers durch die Augsburger Polizei war rechtswidrig. Seine kritischen Aussagen zu einem Beamten seine durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt."
Hier weiterlesen: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/21/landgericht-beschimpfung-von-politikern-im-internet-ist-erlaubt/
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Verletzen Spitznamen die Persönlichkeitsrechte? (Wichtig für Blogger!)