Quelle: OnlineAktivisten
Seite: www.onlineaktivisten.de
"Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie. Bayerische Justiz und Gutachter halten ihn für unzurechnungsfähig und gemeingefährlich. Andere Psychiater hingegen bescheinigen Mollath, er sei gesund und werde zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingesperrt. Verrückt oder nicht verrückt - Experten kritisieren, dass es keinen Bereich der Justiz gebe, der so umstritten ist wie der Maßregelvollzug. Frontal 21 über die dunklen Seiten von Justiz und Psychiatrie."
- https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath
- http://www.gustl-for-help.de/
Bildquelle: die-volkszeitung-de.blogspot.de |
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GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.