„Nie wird so viel gelogen, wie nach der Jagd, im Krieg und vor Wahlen.“
(Otto Graf von Bismarck)
In den letzten Tagen ist augenscheinlich im bundesdeutschen Straßenbild festzustellen, dass die Seelenfänger aus der Politik mit ihrem Wahlkampf 2013 begonnen haben. Diese Berufsgruppe zeichnet sich, wie keine andere, besonders durch ihren, auf Minderwertigkeitskomplexen basierenden Geltungsdrang aus. Häufig ist dieser gepaart mit einer Prise Inkompetenz. Wer akribisch die Wahlversprechen der letzten zwanzig Jahre verfolgt und mit der tatsächlichen Umsetzung verglichen hat, konnte feststellen, dass die meisten Politiker nach dem Motto leben: „Erst versprochen, dann gebrochen!“.Hier weiterlesen: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6306723-meinung-wahlluegen-2013-folgt-enteignung-sparguthaben
GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.