"Die Pollen von Monsanto-Mais haben den Honig von bayrischen Imkern verunreinigt. Daher wurde dem Honig die Zulassung verwehrt - ohne die geringste Schuld der Imker. Selbst beim Verschenken des Honigs würden sich die Imker strafbar machen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden: Die Bienen müssen von den Monsanto-Feldern ferngehalten werden."Hier weiterlesen: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/10/31/monsanto-zerstoert-honig-imker-muessen-jahres-ernte-vernichten/
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GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.