Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar
"An Propaganda für den "Heiligen Krieg" darf man sich ab sofort beteiligen. Dies beschloss der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung. Rechtswidrig ist nur noch das Planen einer Terroraktion oder ein Werben um Mitglieder für eben diese."
Hier weiterlesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article897355/Aufruf-zum-Dschihad-ist-nicht-mehr-strafbar.html
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- Entwurzelung und verbrannte Erde - Teil7 - Integrationsmusik aus Bretten
Links mit dem Bezug zum DITIP, welche die Moschee in Bretten bauen will
- "Bewusste Täuschung gehört zum Islam" (www.hr-online.de) Artikel wurde, politisch korrekt entfernt, trotzdem noch nachzulesen bei:
- http://koptisch.wordpress.com/2012/08/04/bewusste-tauschung-gehort-zum-islam/
- Köln: DITIB – türken, tricksen, verheimlichen
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GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.