"...Ursprünglich nämlich hatte die Berliner Polizei ein Video im U-Bahn-Fernsehen eingesetzt, in dem echte Szenen aus Überwachungskameras gezeigt wurden. Zum Beispiel diese: Eine Asiatin in einem Bekleidungsgeschäft greift in den Rucksack eines anderen Kunden. Ein Schwarzer beklaut in einem Supermarkt eine ältere Frau und eine dunkelhäutige Frau bestiehlt einen Fahrgast beim Einsteigen in einen BVG-Bus. Der Türkische Bund erklärte diese Bilder für rassistisch, Linkspartei und Grüne fielen sofort in den Chor mit ein. Da bekam es Innensenator Frank Henkel (CDU) mit der Angst und zog das Video aus dem Verkehr. Er zensierte sozusagen flugs die Wirklichkeit."
"...fragte bei der Polizei nach und brachte diese Zahlen in Erfahrung: 2012 wurden in Berlin 670 tatverdächtige Taschendiebe ermittelt. 74 Prozent von ihnen waren nicht deutscher Herkunft. Allein 43,1 Prozent stammten aus Rumänien und Bulgarien, andere aus Afrika, nur 11,7 Prozent aus Polen. Allenfalls diese könnten so aussehen wie der blonde Dieb im Video. Alle anderen sehen natürlich nicht mitteleuropäisch aus. Der blonde Dieb repräsentiert also nicht die Mehrheit der Taschendiebe."Hier den ganzen Artikel lesen:
http://www.bz-berlin.de/thema/schupelius/warum-muessen-taschendiebe-blond-sein-article1777257.html
Rassismus gegen Weisse
Quelle: wahrheitmachtfrei1
GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.