Skandalöses BGH-Urteil: Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar
von Michael MannheimerGehen sie mal auf einen x-beliebigen Marktplatz und rufen sie zum Mord an einer beliebigen Bevölkerungsgruppe auf: “Tötet alle Dicken”, oder “Tötet alle Buddhisten”. Sie brauchen nicht zu brüllen, Sie können Ihren Aufruf ganz freundlich und ruhig vortragen. Es wird nicht lange dauern, bis eine Polizeistreife auftaucht und sie an Ort und Stelle festnimmt. Nach Vorlage des Falls bei der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Anklage wegen (öffentlichen) Aufrufs zum Mord ergehen, und das Gericht, das sich mit Ihnen befasst, wird Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer jahrelangen Gefängnisstrafe verdonnern. Zu Recht. Denn wo kämen wir hin, wenn jedermann ungestraft die Ermordung bestimmter Personengruppen fordern dürfte.
Das StGB legt in § 26 fest, dass der Anstifter gleich einem Täter zu bestrafen ist. Eine gesetzliche Strafmilderung ist – im Gegensatz zur Beihilfe – nicht vorgesehen. (Die Strafe für den Anstifter kann allerdings in bestimmten Fällen höher oder niedriger sein als beim Haupttäter der konkreten Haupttat (vgl. § 28 und § 29 StGB).)
Doch für den Bundesgerichtshof gibt es eine Ausnahme: Wer Muslim ist, darf nun straflos zum Dschihad aufrufen – was nichts anderes ist als ein Aufruf zum Massenmord gegen “Ungläubige”. ………
Offensichtlich ist es längst so, dass deutsche Gesetze nicht mehr für alle gelten. Wie spitzfindig die juristische Begründung des BGH auch ausfallen mag: Mit diesem Urteil ist ein weiterer Stein aus dem immer brüchiger werdenden Fundament des Grundgesetzes herausgemeißelt worden – von denen, die das Grundrechts von Gesestz wegen eigentlich stärken und schützen müssten: Politik und Justiz.
Quelle: http://sommers-sonntag.de/?p=10436
Lesen Sie dazu den Bericht zum BGH-Urteil auf Welt-Online…
http://www.welt.de/politik/deutschland/article897355/Aufruf-zum-Dschihad-ist-nicht-mehr-strafbar.html
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