Quelle: FreiwilligFrei
Seite: www.freiwilligfrei.de
Wikipedia:
Das Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich, kurz Reichsschulpflichtgesetz, vom 6. Juli 1938, unter anderem geändert durch Gesetz vom 16. Mai 1941, regelte die Schulpflicht im Deutschen Reich. Mit der Einführung des Grundgesetzes ging es in die Landesgesetzgebung über.
Das Einschulungsalter wurde zunächst so festgelegt: „Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule.“
Ab 1941 lautete es mit Übergangsregelungen bis 1942: „Für alle Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule.”
Wie lernen Kinder? Dieses Thema beschäftigt uns Voluntaristen ständig, weil wir uns mit Veränderungen in der Gesellschaft befassen und die Kinder und ihre Entwicklung dabei eine zentrale Rolle spielen. Wir haben auch schon einige Artikel und Videos zu diesem Thema veröffentlicht.
Hier wollen wir uns damit beschäftigen, wie Kinder nicht oder zumindest nicht unbedingt das Richtige auf die richtige Weise lernen. Ich erinnere mich noch an die Sendung von Johannes B. Kerner, in der er Eva Herman aus der Sendung geworfen wurde, weil sie sich etwas verharmlosend über die Familienpolitik im Dritten Reich geäußert hatte.
Ich freue mich auf den Tag, an dem jemand aus einer Sendung geworfen wird, weil er sich verharmlosend über die Bildungspolitik des Dritten Reiches äußert, die wir bis heute mit Begeisterung weiter betreiben.
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GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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