Donnerstag, 26. April 2012

Joachim Gauck: Keine Rüge für Zwei-Klassen-Bürgerrecht, aber Solidarität mit Timoschenko

http://youtu.be/rlm1RZ0UzAE
Quelle: keuronfuih

Medienwirksam sagt unser neuer Bundespräsident, Joachim Gauck, seine Reise in die Ukraine ab. Oppositionsführerin Timoschenko ist dort wegen Veruntreuung in Haft. Neben ihrem politischen Amt führte sie ihre eigenes Ölhandelsunternehmen. Nun wird ihr Veruntreuung von Steuergeldern vorgeworfen. Würde diese Gesetzgebung in Deutschland auch angewandt, wäre bestimmt der halbe Bundestag bereits im Gefängnis. S21 wäre auch ein sehr schönes und bestimmt erfolgreiche Ermittlungssachfeld.

Joachim Gauck gehorcht seiner Kanzlerin aufs Wort. Er trifft anscheinend vor jeder Amtshandlung eine Absprache mit der Bundeskanzlerin, Angela Merkel. Kadermenschen reagieren so. Es ist ihre anerzogene Natur. Momentan befindet sich die kranke Timoschenko in Hungerstreik. Sie gibt an, gewaltsam in ein Krankenhaus verlegt worden zu sein. Jetzt heißt es, dass Timoschenko klage über starke Rückenschmerzen und sei schwerkrank. Geht heute ein Arbeitnehmer wegen Bandscheidenschmerzen zum Arzt, gibt es eine Spritze und danach heißt es: ARBEITSFÄHIG! Bei Millionären undenkbar.

Zweiklassen Bürgerrechte interessieren Joachim Gauck nicht, Dagegen scheint es Joachim Gauck nicht zu stören, dass gerade sozial Schwache vom Kindergeld und nun auch von der sogenannten "Herdprämie" einfach ausgeschlossen werden. Unser Bundespräsident reist und schweigt.

Unser aktuelles gesellschaftliches Kastensystem funktioniert perfekt. Das Führungskader unserer gewählten Demokratie- und Volksvertreter, identifizieren sich eben nur mit Ihresgleichen. Sie können mit Timoschenko großes Mitgefühl empfinden. Der Rechtsstaat wird aus dieser Perspektive schnell zum Unrechtsstaat, schließlich könnten sie selber Gefahr laufen, früher oder später ebenfalls einer entsprechenden Überprüfung unterzuzogen werden. Die westlichen Demokratien könnten in den nächsten Jahren tatsächlich Ambitionen entwickeln, ihre hohe Staatsverschuldung als menschliche Ursache der politischen Führungskräfte auszumachen und sie unter die Gerichtsbarkeit eines Rechtsstaates stellen.

Mundraub würde in solcher einer Anklage wohl nicht als Entschuldung anerkannt werden...

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