In einem Rechtsstaat gibt es bei Strafverfahren gegen Beschuldigte konkrete Tatvorwürfe. Und damit ein Beschuldigter sich gegen solche Vorwürfe wehren kann, wird Akteneinsicht gewährt. Kopp-Autor Udo Ulfkotte wurde fernmündlich von Polizeibehörden dazu aufgefordert,
sich zu einem gegen ihn angestrengten politischen Ermittlungsverfahren des Tübinger Staatsschutzes zu äußern. Er hatte weder Akteneinsicht, noch kennt er die konkreten Tatvorwürfe. Aber er muss sich äußern. Das ist – vorsichtig ausgedrückt – in einem demokratischen Rechtsstaat höchst ungewöhnlich. Der Autor hat sich jedoch davon überzeugen können, dass die Tübinger Ermittlungen gegen ihn kein verfrühter Aprilscherz sind.
Das nachfolgende Schreiben wird er in den nächsten Tagen an die Staatsschutzabteilung der Tübinger Polizeidirektion richten. Es spricht für sich selbst. Er veröffentlicht das Schreiben, damit sich jeder Bürger ein eigenes Urteil über die Lage des deutschen Rechtsstaates machen kann.