Freitag, 13. Juni 2014

Unwetterwarnung der besonderen Art - 9.6.2014 T-Online

"Wer einen Fokus auf Wetterwaffen hat wir bei dieser Meldung ganz besonders mit den Ohren schlackern."





GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.