„taz“ wegen Männerdiskriminierung verurteilt
"Die linke Tageszeitung (taz) muß einem abgelehnten männlichen Bewerber knapp 2.700 Euro Schadensersatz zahlen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah es als erwiesen an, daß die Zeitung den aus der Ukraine stammenden Kläger wegen seines Geschlechts benachteiligte. Dieser hatte sich auf eine Stelle beworben, die ausdrücklich nur für Frauen mit „Migrationshintergrund“ ausgeschrieben war.
Die Richter bewerteten dies als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz."Hier weiterlesen: http://jungefreiheit.de/kultur/medien/2014/taz-wegen-maennerdiskriminierung-verurteilt/
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