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Montag, 6. Oktober 2014

Der adlige Thomas de Maizière oder "Wie schützt man sich selber?"

Gruselig
"... die Bundesregierung in ihrem „Ersten IT-Sicherheitsgesetz“ branchenweise Standards für die IT-Sicherheit einführen werde."
"Die Verabschiedung einer EU-Datenschutzverordnung habe deshalb für ihn „überragende Bedeutung“. Die Verordnung werde das deutsche Recht „komplett“ ersetzen."
"Dass im Zentrum der Überlegungen seines Ministeriums zur IT-Sicherheit eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit stehe" 
„Auf freiwilliger Basis bestehende Angebote und Initiativen in Anspruch zu nehmen reicht hier nicht mehr aus!“ Der Staat müsse deshalb „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“ einführen."Doch die Bedrohungen im Cyber-Raum und die Risiken für jeden Einzelnen seien so groß geworden, dass der Staat eingreifen müsse."
Hier den ganzen Artikel lesen: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/de-maiziere-ueber-die-digitale-agenda-deutschland-wird-it-vorreiter-13103217.html



Gegen dieses Video kämpft der Adel, deshalb hat man Guttenberg und Maizere zu den Gralshütern des Internet erkoren. Die eigenen Schweinereien sollen in Vergessenheit geraten...


Thomas de Maizière - Vertuschung von Kinderschändung

Walter Veith, 07. Die teletransportablen, nachhaltigen, strahlenden Prinzen, Teil 1

Walter Veith, 07. Die teletransportablen, nachhaltigen, strahlenden Prinzen, Teil 2



GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Freitag, 18. April 2014

Journalistenwatch: ZDF löscht Beitrag mit Akif Pirincci aus Mediathek


ZDF löscht Beitrag mit Akif Pirincci aus Mediathek
"Da hat unser Akif frei von der Leber gesprochen und das Wort “rotgrün-versifft” benutzt. Das konnte man bei der Live-Schalte nicht löschen. Das wurde erst hinterher gemacht und so ist der Beitrag und das Interview mit ihm aus der Mediathek verschwunden. Und da will uns jemand noch erzählen, es gebe noch die freie Meinungsäußerung. Das ZDF hat mal wieder bewiesen, wie bei einem Staatssender die Zensur funktioniert. Deutschland ist wahrlich von Sinnen!!!"

Hier ist das Original:

Blogger haben diese Zensur geahnt und Sicherungskopien erstellt:
ZDF: Interview mit Akif Pirinçci

Quelle: partatueriinfo

Passende Links


GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Sonntag, 8. Dezember 2013

P. 1 Hypnotisierte Massen + Propaganda / Das zensierte Video von Jasinna



Das Vid ist vom 27.02.2013, und wurde mittlerweile von Youtube gesperrt
*********************
Oft wird die Frage gestellt :
"Was ist los mit den Menschen, wieso nehmen die alles hin, ... weshalb merken sie nicht was um uns geschieht ?".
Einige der Antworten darauf möchte ich in diesem Vid nennen, wobei die Aufzählung nicht vollständig sein kann - in einem 50 minütigen Vid, daher geht`s in Teil 2 weiter.
Der Kabarettist relativ am Ende des Vids ist CHRISTOPH SIEBER
Der Mensch fast ganz am Schluss ist ROLAND DÜRINGER
- Ausschnitt aus dem Film NETWORK
- Ausschnitte aus einer ARTE Doku
- Ausschnitte aus einer Doku mit dem Namen "PROPAGANDA"
- der Cartoon heißt im Original "Chicken Little" (danke an die, die das mitgeteilt haben, denn ich wusste es nich`).





GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
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Der Google+ T E R R O R / Ein Video von Jasinna

Quelle: Jasinna


"In diesem Vid geht es um den Google+- TERROR und die Frage :WARUM machen die das ? ... und ein bißchen geht`s auch darum, weshalb ich schon längere Zeit kein Vid mehr gemacht habe."
https://vimeo.com/jasinna




GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
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Dienstag, 29. Oktober 2013

Betreiber von Politaia erhält Strafbefehl — Conrebbi-Video


Via www.politaia.org


"Am 18.10.2013 erhielt ich vom Amtsgericht Rosenheim unter dem Aktenzeichen 8 Cs 510 Js 3782/13 einen Strafbefehl über 5400 Euro, wahlweise 120 Tage Knast, wobei wieder einmal die schon vermodernde Antisemitismuskeule geschwungen wird. 
Ich werde beschuldigt,eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich geleugnet und verharmlost zu haben und zugleich das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft zu haben, strafbar als Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß §§ 130 Abs. 3, 189, 194 Abs. 2 Satz 2, 52 StGB. 
Hier der eingescannte Strafbefehl im TIFF-Format: Strafbefehl_OCR (am besten mit Windows Fotoanzeige zu öffnen)! Oder hier als PDF: Strafbefehl0001 
Der Grund für den Strafbefehl:
Ich habe zwei Videos von Conrebbi hochgeladen (hier und hier), völlig ohne Stellungnahme oder Kommentar, was den Inhalt der Filme angeht. Diese Videos sind auf Dutzenden, wenn nicht Hunderten von Blogs, Youtube-Kanälen oder  Foren im Internet erreichbar bzw. verlinkt oder eingestellt. 
Im Vorfeld zu diesem Strafbefehl fand eine Durchsuchung in meiner Wohnung statt. Die Frage ist, warum man ausgerechnet politaia.org ins Fadenkreuz nimmt, wäre es doch naheliegend, sich zuerst einmal - wie Conrebbi hier meint – an den Ersteller des Videos zu wenden. Der Grund kann m. E. nur darin liegen, dass man die Webseite politaia.org zerstören will, wobei man halt einen Vorwand sucht. 
Ich werde morgen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.Nun suche ich einen kompetenten Anwalt, der mich vertreten kann, wobei meine finanziellen Möglichkeiten äußerst begrenzt sind."
Hausdurchsuchung wegen meinem Video
Quelle: conrebbi





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