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Donnerstag, 9. Oktober 2014

Ich darf dich ausrauben - Larken Rose

Quelle:  FreiwilligFrei
"Woher stammt eigentlich das Recht, andere ausrauben zu dürfen? Eine bestimmte Gruppe von Menschen nimmt dieses Recht für sich in Anspruch und Larken Rose untersucht in diesem Video, wie es dazu gekommen ist. Er verfolgt dieses angebliche Recht bis zu seinen Ursprüngen zurück und versucht, selbst auf die exakt gleiche Weise zum Recht zu kommen, andere ausrauben zu dürfen, wie es Staat, Regierung und deren unzähligen Krakenarme getan haben. Das Ergebnis ist eine Situation, die 99,999% der Bürger ziemlich absurd sein dürfte, obwohl sie diese Situation in Verbindung mit Staat, Regierung, Politik, Bürokratie, Polizei und Militär für das Normalste der Welt halten. Aber seht selbst.Voluntaristen bevorzugen Verträge gegenüber Gesetzen. Ein Grund dafür ist, dass jeder Vertrag wieder spurlos verschwindet, wenn er nicht mehr notwendig ist, weil er erfüllt ist oder gekündigt wurde. Ein weiterer ist, dass für Verträge die freiwillige Zustimmung aller Vertragsparteien notwendig ist. Ein Gesetz kann hingegen einfach zu Lasten Dritter beschlossen werden — ein Verfahren, das im Zivilrecht aus gutem Grund unzulässig ist. Ein dritter Grund ist, dass hinter jedem Gesetz die Drohung mit Enteignung oder Gefängnis steht, während die Konsequenzen für das Nichteinhalten von Verträgen individuell vertraglich vereinbart werden können."
Quelle: http://www.freiwilligfrei.info/archives/3763





GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Samstag, 6. September 2014

Die Anstalt vom 29.04 wird verklagt, weil Die Kabarettisten die Wahrheit sagen

Quelle: MAK PhotoArT


"Was ist passiert? Am 29. April kritisierten die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner in der ZDF-Sendung "Die Anstalt" die Verbindungen deutscher Journalisten zu transatlantischen Lobbyverbänden. Darunter auch die Zeit-Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner. Diese haben dann eine Einstweilige Verfügung gegen die Sendung erwirkt und das ZDF hat das Video aus ihrer Mediathek gelöscht. Zensur pur würde ich sagen.
Dabei steht in Artikel 5 des Grundgesetz zum Thema "Garantie der Meinungs- und Informationsfreiheit":
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Aber Zensur findet eben doch statt !!!"




GRUNDGESETZ ARTIKEL 5

Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Montag, 3. Februar 2014

Die Google - Evolution / Google zensiert Skywatchbretten im Namen der GEZ-Mafia

Heute wurde ein Artikel, den ich auf Google+ verlinkt hatte, von Google zensiert. Die Begründung ist fadenscheinig, denn in den Richtlinien steht nichts darüber was zur Aufklärung dienen könnte und warum genau gesperrt wurde. Da Google die Macht übernimmt, was ich in naher Zukunft in mehreren Blogeinträgen zu beweisen versuche,  ist die Zensur das einzige Mittel um den Informationsfluss zu stoppen.




Hier ist der Artikel von mmnews.de der von Google zensiert wird, das Video hat YouTube gelöscht, zuviel Information soll das GEZ bezahlende TV-Schlafschaf nicht bekommen:


ARD & ZDF Intendanten: Üppige Nebenverdienste
04.08.2013
Intendanten von ARD und ZDF verdienen zwar teils mehr als Bundeskanzlerin - trotzdem nehmen sie noch dubiose Jobs an, um ihr Gehalt aufzubessern.
Die Intendanten von ARD und ZDF verfügen durch ihre Tätigkeit in Aufsichtsgremien von Tochterfirmen der Sender über teils beträchtliche Nebeneinnahmen - und haben dadurch persönliche Einnahmen in einer Höhe, die etwa Beamten und Ministern nicht zustünden. Nach Informationen des Hamburger Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL konnte etwa die kürzlich aus dem Amt geschiedene WDR-Intendantin Monika Piel ihr Einkommen im Jahr 2012 auf diese Weise um 58.922 Euro aufstocken. ZDF-Intendant Thomas Bellut erhielt im vergangenen Jahr 33.291 Euro zusätzlich - und da war er noch nicht das komplette Jahr im Amt. NDR-Chef Lutz Marmor kommt auf 27.000 Euro Zuverdienst jährlich (darunter auch Mandate bei zwei Banken und einer Versicherung), MDR-Intendantin Karola Wille 2012 auf knapp 22.000 Euro, SWR-Intendant Peter Boudgoust auf 14.000 Euro. Selbst der Chef des kleinen Saarländischen Rundfunks konnte noch gut 16.000 Euro im Jahr extra verbuchen. Dagmar Reim, die Chefin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, verdiente 12.000 Euro zusätzlich, von denen sie 3000 Euro spendete.
Diese Zahlen wurden bislang nirgends veröffentlicht. Erst auf Recherchen des SPIEGEL reagierten die Senderchefs nun und legten die Zahlen erstmals offen. Es gibt allerdings Ansätze für ein Umdenken unter den Senderchefs. Ulrich Wilhelm, seit 2011 Chef des Bayerischen Rundfunks, verzichtete von sich aus auf seine Bezüge bei den Tochterfirmen Europool, Telepool und Bavaria Filmkunst. Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen, bezieht seit März keine Vergütung mehr für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Sendertochter Bremedia. Karola Wille, seit knapp zwei Jahren Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks, hat schon vor einigen Monaten eine Untersuchung zu dem Thema bei der Compliance-Beauftragten des MDR in Auftrag gegeben. Tom Buhrow, der ehemalige "Tagesthemen"-Moderator und neue Chef der größten ARD-Anstalt, des WDR in Köln, bekommt zwar ein deutlich höheres Gehalt als Vorgängerin Monika Piel, nämlich inklusive Dienstwagen 367.232 Euro pro Jahr - was ihn zum neuen Spitzenverdiener unter den Senderbossen macht. Für seine Tätigkeiten in Aufsichtsgremien darf er jedoch maximal eine Gesamtsumme von 6000 Euro behalten.
Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/etc/14190-ard-a-zdf-intendanten-ueppige-nebenverdienste


Einkünfte der GEZ-Mafia-Chefs (ohne Nebeneinkünfte)

Der Google+ T E R R O R / Ein Video von Jasinna
Quelle: Jasinna

Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mittwoch, 29. Mai 2013

Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch


Von Gerhard Wisnewski, Via info.kopp-verlag.de

Es ist wie mit dem Hasen und dem Igel: Kaum rennt der Bürger mit hängender Zunge zu einem Gericht, um sein Recht zu bekommen, sitzt da schon wieder der Igel und schmettert die Klage ab. Oder zumindest der Bruder des Igels. So geschehen im Fall einer Klage gegen den neuen »Rundfunkbeitrag« vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit am Richtertisch saß Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Bruder von Paul Kirchhof, dem Vater der neuen Rundfunksteuer. Vetternwirtschaft beim Verfassungsgericht?


Unseren »Qualitätsmedien« war die Sache keine müde Zeile wert. Jedenfalls, wenn man nach Google News geht, hat gerade mal eine Zeitung den Fall aufgegriffen, nämlich der Tagesspiegel. Ansonsten herrschte Schweigen im Blätterwalde. So wenig Resonanz dürften bisher nur wenige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erhalten haben.

Dabei hat die Sache durchaus ein »Geschmäckle«. Oder vielleicht gerade weil die Sache ein »Geschmäckle« hat? Man kennt sich nämlich: Der eine entwirft ein Gesetz, der andere winkt es später beim Bundesverfassungsgericht durch bzw. schmettert Klagen dagegen ab. Ja, man kennt sich nicht nur, sondern ist sogar zusammen aufgewachsen. So bleiben Recht und Gesetz praktisch in der Familie. Und wenn der große Bruder ein Gesetz entwirft, dann wird sich der kleine Bruder ja wohl nicht quer stellen, jedenfalls nicht im Fall der neuen Rundfunksteuer. Allerdings sind Recht und Gesetz nicht Eigentum einer Familie. So haben sich die Bürger die Unabhängigkeit der Gerichte wahrscheinlich nicht vorgestellt, insbesondere nicht die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Die Rede ist von den beiden Brüdern Ferdinand und Paul Kirchhof.

Das bestellte Gutachten

Dass der neue Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit eine Steuer ist, wurde hier ja schon klar gestellt. Dafür gibt es viele Gründe, unter anderem den, dass er aus der Werkstatt eines Steuerrechtlers stammt, nämlich des Direktors des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Paul Kirchhof. Kirchhof gilt als Übervater des Staats- und Steuerrechts; von 1987 bis 1999 war er sogar selbst Bundesverfassungsrichter. 2005 wurde der überlebensgroße Finanzexperte von Angela Merkel für die Bundestagswahl in ihr Schattenkabinett berufen – als Bundesfinanzminister, also als Deutschlands oberster Steuereintreiber.


Derselbe Steuerexperte fertigte 2010 ein Gutachten über »Die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks« an, auf das die Ablösung der GEZ-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe (»Rundfunksteuer«) zurückgeht. Mit der Expertise wurde das neue Finanzierungssystem der Anstalten quasi aus der Taufe gehoben und von berufener Stelle abgesegnet. Dieses Gutachten gilt bis heute als Grundlage eines unabhängigen Experten für die neue Haushaltsabgabe der öffentlich-rechtlichen Sender. Was man dem Publikum natürlich nicht erzählt, ist, dass das Gutachten bestellt wurde. Auftraggeber waren niemand andere als die öffentlich-rechtlichen Anstalten selber, nämlich ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Vielleicht wäre es gut gewesen, in dem Gutachten das Honorar zu erwähnen, das Kirchhof für diese Auftragsarbeit erhalten hatte. Allerdings sucht man solche Angaben dort vergebens. Oder hat er für das 85-Seiten-Werk etwa kein Geld erhalten? In jedem Fall bleibt es ein Treppenwitz der Geschichte, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst ein Gutachten über ihre eigene Finanzierung schreiben lassen und die Länder dies umgehend im Dezember 2010 in einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gießen, in dem diese Finanzierung der Sender genehmigt wird. Damit ist die neue Haushaltsabgabe quasi ein »Auftragsgesetz« der öffentlich-rechtlichen Sender selber. Der nächste Witz besteht darin, dass uns dieses Gutachten bis heute als über jeden Zweifel erhabenes Wort eines unabhängigen Experten verkauft wird.

Familienbetrieb Bundesverfassungsgericht

Damit sind die Witze jedoch noch nicht zu Ende. Haben Sie sich nicht schon mal darüber gewundert, dass praktisch jede Klage gegen die neue Haushaltsabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert? Ja, dass das Bundesverfassungsgericht manche Klagen erst gar nicht zur Entscheidung annimmt? Nun, das könnte eben unter anderem daran liegen, dass dort nicht nur Paul Kirchhof selbst Verfassungsrichter war (bis 1999). Sondern möglicherweise auch daran, dass just im Jahr 2010 Kirchhofs »kleiner Bruder« Ferdinand dort Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident wurde und prompt an Entscheidungen über die neue Haushaltsabgabe beteiligt war. Befangener geht’s eigentlich kaum noch.


Betroffene zeigen sich denn auch entsetzt: »Diese Ablehnung ist unfassbar, zumal schon eine erste Verfassungsbeschwerde unseres Verbandes gegen den neuen Rundfunkbeitrag auf gleiche Weise im Februar abgewimmelt worden ist«, schimpfte beispielsweise der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, dessen zweite Beschwerde gegen die Haushaltsabgabe ebenfalls nicht einmal zur Entscheidung angenommen wurde. Darin monierte der VDGN »vor allem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt werden«. »Es sieht so aus, als wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht inhaltlich beschäftigen will«, beobachtete der Verbandspräsident. Dabei sei man sich sicher, »alle formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde erfüllt zu haben«. Und: »Was wir nicht für möglich gehalten haben, ist die Mitwirkung des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof an diesem Beschluss. Er ist der Bruder des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der wegen seines Gutachtens im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus dem Jahre 2010 als Vater des Rundfunkbeitrags gilt.«

Gefasst wurde der Beschluss laut Ohm »von der 3. Kammer des Ersten Senats, konkret vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und den Richtern Susanne Baer und Johannes Masing«. Laut Ohm sahen die Richter »allesamt von einer weiteren Begründung« ihrer Entscheidung ab. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Bestimmt können sich unsere Verfassungsrichter jederzeit von familiären Banden freimachen und denken bei Tag und Nacht nur an das Wohl ihres Volkes...



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GRUNDGESETZ ARTIKEL 5
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.